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   BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 28/89   

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https://dejure.org/1989,7092
BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 28/89 (https://dejure.org/1989,7092)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1989 - 5 RJ 28/89 (https://dejure.org/1989,7092)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1989 - 5 RJ 28/89 (https://dejure.org/1989,7092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsgefangenschaft - Arbeitslosigkeit - Großbritannien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 1
    Überbrückung der Zeit zwischen Kriegsgefangenschaft und Arbeitslosigkeit durch ein Arbeitsverhältnis in Großbritannien

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.04.1989 - 4a RJ 43/87

    Kriegsgefangenschaft volksdeutscher Vertriebener

    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 28/89
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob wegen dieses Beschäftigungsverhältnisses seine Kriegsgefangenschaft am 12. Januar 1948 endete oder ob sie bis zu seiner Heimschaffung nach Deutschland andauerte (vgl dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1989 - 5/4a RJ 43/87 -).
  • BSG, 04.05.1976 - 1 RA 49/75

    Kriegsgefangenschaft - Arbeitslosigkeit - Anschluß

    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 28/89
    Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits im Urteil vom 4. Mai 1976 (SozR 2200 § 1251 Nr. 21 mwN) ausgeführt hat, ist in den Ersatzzeittatbeständen der Krankheit oder der Arbeitslosigkeit allein auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Kriegsgefangenschaft und dem unverschuldeten Verlust von Beitragszeiten infolge von Krankheit oder Arbeitslosigkeit abgestellt worden.
  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Ein derartiger Inlandsbezug gehört jedoch nicht zum Wesen des Überbrückungstatbestandes (vgl zB BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7; zur Frage einer sog Anschlußersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit vgl auch BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 133; BSG, Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 37/91 -).
  • BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R

    Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen

    Das BSG hat aber weder den Bezug einer Rente im Verschleppungsland oder während der Zeit der Rückkehrhinderung noch die Möglichkeit, Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurücklegen zu können, als Hindernis für die Anrechnung von Ersatzzeiten angesehen (BSG Urteile vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 61/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 65, vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81 - SozR 2200 § 1251 Nr. 101 mwN, vom 7. September 1989 - 5 RJ 28/89 - SozR 2200 § 1251 Nr. 133 und vom 19. März 1997 - 5/4 RA 113/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 11), obwohl man auch in diesen Fällen hätte argumentieren können, daß die Versicherten bereits endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden waren bzw ausgleichsbedürftige Beitragslücken nicht infolge der Ersatzzeitumstände entstanden waren.
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